Kommunikation auf Distanz
Die Errungenschaften der modernen Technik bringen es mit sich, dass sich immer mehr Menschen auf Distanz begegnen und über die digitalen Kanäle kommunizieren. Video- und Telefonkonferenzen sowie das Life-Streaming liegen derzeit voll im Trend. Arbeitgeber halten auf diese Weise Kontakt mit ihren Mitarbeitern im Homeoffice. Die neuen Kommunikationswege machen außerdem lange Geschäftsreisen überflüssig, denn die Gesprächspartner verhandeln aus der Distanz mindestens genauso gut. Digital geht aber noch viel mehr. Die Technik entwickelt sich ständig weiter.
Elektronische Rezepte für die Apotheke
Ingenieure entwickeln immer ausgefeiltere Kommunikationsmöglichkeiten für die Unterhaltung auf Distanz. So können inzwischen bereits bis zu acht Personen via WhatsApp an einem Video-Gruppenchat teilnehmen und sich telefonisch austauschen. Es ist möglich, aus dem Gruppenchat heraus eine Konferenz zu starten oder Einzelgespräche zu führen. Hierfür holt der Gesprächsführer eine Person nach der anderen hinzu. Seit neuestem verlassen Gesprächsteilnehmer sogar den Gruppenchat, um bei Belieben wieder beizutreten. Auf dem Bildschirm ist angezeigt, wer aktuell am Chat teilnimmt und wer noch wartet. Startet der Gruppenchat, dann klingelt bei den geladenen Teilnehmern das Smartphone. Sie schalten sich nun entweder zu oder ignorieren den Anruf. Gegen viele andere Neuerungen wirkt der Gruppenchat jedoch wie eine Spielerei. Inzwischen gibt es noch viel mehr interessante Möglichkeiten, die den Alltag wesentlich erleichtern. Wir haben uns schon länger daran gewöhnt, dass das Geldüberweisen per Telefon- und Onlinebanking flott vonstattengeht. Das mühsame Ausfüllen des Überweisungszettels ist ein Relikt aus der Vergangenheit und heutzutage kaum mehr gebräuchlich. Genauso ist es inzwischen möglich, E-Rezepte in der Apotheke einzulösen. Das funktioniert sogar in der Versandapotheke auf dem Online-Weg. Das vereinfacht die Abläufe auch in der Arztpraxis. Die Zettelwirtschaft hat nun endlich ein Ende. Das E-Rezept gibt es vielerorts seit dem Januar 2022. Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Rezepts ist, dass der jeweilige Arzt technisch dazu in der Lage ist. Trotzdem gibt es parallel dazu die Gelegenheit, auf das alte Papierrezept zurückzugreifen. Vor allem ältere Menschen, die mit der neuen Technik schlicht überfordert sind, können die alte Methode weiterhin gerne nutzen. Das E-Rezept bietet zahlreiche Vorteile. Es spart nicht nur Zeit und Mühe, es erhöht auch die Sicherheit, denn das elektronische System erkennt mögliche Wechselwirkungen zwischen einzelnen Medikamenten in der Regel schnell. Die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten. Der Einführung liegt das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, kurz PDSG für Patientendaten-Schutz-Gesetz, zugrunde. Es betrifft die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ab Januar 2022. Somit ist sichergestellt, dass das E-Rezept den gesetzlichen Regelungen entsprechend in den meisten Praxen, Apotheken und Krankenhäusern seit Anfang 2022 zur Verfügung steht. Voraussetzung hierfür ist, dass sämtliche lokalen Systeme den technischen Anforderungen entsprechen und dass die Möglichkeit besteht, dass die Verordnung hinsichtlich verschreibungspflichtiger Medikamente im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen bundesweit und somit flächendeckend genutzt werden kann. Sind Vertragsärzte ab diesem Zeitpunkt noch nicht dazu in der Lage, elektronische Rezepte auszustellen, dann greifen diese auf die Papierform zurück. Für eine sichere Übermittlung der E-Rezepte sorgt eine spezielle Telematikinfrastruktur, kurz TI. Dabei handelt es sich um ein Informations- und Kommunikationsnetz extra für das Gesundheitswesen. Es verbindet verschiedene Leistungserbringereinrichtungen miteinander und sorgt somit für eine schnellere und effizientere Versorgung des Patienten. Die Patienten nutzen das E-Rezept auf zweierlei Art. Sie entscheiden, ob sie es über eine E-Rezept-App per Smartphone verwalten oder gleich digital an die Apotheke weitersenden. Auch die Aushändigung eines Papierausdrucks mit den benötigten Zugangsdaten zwecks Einlösung des E-Rezepts ist möglich. Im Laufe der nächsten Zeit erfolgt außerdem die schrittweise Einführung von Rezepten für andere Leistungen. Somit betrifft die elektronische Verordnung nicht mehr nur verschreibungspflichtige Arzneimittel, sondern auch Hilfs- und Heilmittel sowie die häusliche Krankenpflege. Auch die Einführung psychotherapeutischer Verordnungen und weiterer ärztlicher Dienstleistungen befindet sich bereits in Vorbereitung.
Arztbesuche aus der Ferne
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich ein E-Rezept ausstellen zu lassen. Eine davon ist der Gang zum örtlich ansässigen Arzt. Damit verbunden ist ein erheblicher Zeitaufwand und auch die Anfahrtswege sind nicht immer kurz. Eine andere ist die Teilnahme an einer Videosprechstunde. Bei einer Videosprechstunde geht es oft gar nicht anders, als ein E-Rezept anzufordern. Inzwischen bieten immer mehr ortsansässige Arztpraxen sogenannte Online-Videosprechstunden an. Das Gespräch ähnelt dem Informationsaustausch in der Praxis. Arzt und Patient begegnen sich am Bildschirm. Eine besondere Technik ist nicht erforderlich, denn die heutzutage üblichen Gerätschaften erfüllen in der Regel sämtliche Voraussetzungen, um an einer Videosprechstunde teilzunehmen. Man braucht lediglich ein Tablet, ein Smartphone oder einen Computer mit Bildschirm oder einem Display, ein Mikrofon, einen Lautsprecher und eine Kamera. Eine weitere Grundvoraussetzung ist eine gut funktionierende Internetverbindung, die ebenfalls in den meisten modernen Haushalten von vornherein vorhanden ist. Die Verbindung übernimmt ein Videodienstanbieter, der zwecks Gewährleistung des Datenschutzes besondere Sicherheitsanforderungen erfüllt. Diesen beauftragt die Praxis. Das Gespräch verläuft somit streng vertraulich zwischen Patient und Arzt. Kein Dritter hat darauf Zugriff. Vor der Videosprechstunde informiert der Arzt den Patienten über den Datenschutz und den genauen technischen Ablauf. Es ist verboten, Gespräche zu filmen oder aufzuzeichnen. Häufig bittet der Arzt den Patienten, eine Einwilligungserklärung hinsichtlich der Nutzung der Daten über das Videoangebot zu unterschreiben. Andernfalls bittet der jeweilige Videodienst beim Einwählen um eine dementsprechende Erlaubnis. Der Patient erhält einen Termin für seine Videosprechstunde sowie die Webadresse des Videodienstanbieters und den für die Sprechstunde erforderlichen Einwahlcode. Das Einwählen mit dem Code erfolgt am besten rund zehn Minuten vor dem Videotermin. Nach der Eingabe des Namens und einem automatischen Techniktest gelangt der Patient ins virtuelle Wartezimmer. Wird er aufgerufen, beginnt die Sprechstunde. Nach der Videosprechstunde meldet sich der Teilnehmer wieder ab. Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf die Teilnahme an einer Videosprechstunde bei ihrem Haus- oder bei einem Facharzt, insofern die Mediziner eine solche anbieten. Die Kosten für die Online-Videosprechstunde übernimmt die Krankenkasse. Der Arzt rechnet das Honorar direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. In dieser Hinsicht ergeben sich keine Unterschiede zu einer Behandlung direkt in der Arztpraxis. Bis zum Oktober 2019 war die Online-Videosprechstunde auf die Betreuung von Patienten zwecks einer Verlaufskontrolle oder auf bestimmte Indikationen beschränkt. Das ist nun anders. Die Videosprechstunde zählt jetzt zu den kassenärztlichen Regelleistungen und umfasst auch Fernbehandlungen unbekannter Patienten. In der Regel entscheidet der behandelnde Arzt, welche Patienten für eine Videosprechstunde infrage kommen und wer die Arztpraxis besser persönlich aufsucht. Teilnahmeberechtigt sind alle Arztgruppen mit unmittelbarem Patientenkontakt. Ein Ausschluss besteht für Nuklear- und Labormediziner, Pathologen, Radiologen und Strahlentherapeuten. Verschiedene medizinische Leistungen, zum Beispiel aus dem therapeutischen und diagnostischen Bereich, sind nicht im Rahmen einer Videofernbehandlung zu erbringen. Es besteht die Verpflichtung zur medizinischen Machbarkeit. Die Ärzte können die Videosprechstunde anbieten, sie müssen es aber nicht. Seit Oktober 2020 ist es auch möglich, die Arbeitsunfähigkeit aus der Ferne festzustellen. Diese Regelung gilt für eine Krankschreibung für einen Zeitraum von maximal sieben Tagen. Am sinnvollsten ist eine Videosprechstunde vor allem dann, wenn der Arzt den Patienten gut kennt und er sich so auch aus der Ferne einen umfassenden Eindruck von dessen Gesundheitszustand verschaffen kann.
Was kommt nach der Videosprechstunde und dem E-Rezept
Seit Alexander Fleming im Jahr 1928 die enorme Wirkung des Penicillins erkannte, sind keine hundert Jahre vergangen. Dennoch hat sich die Welt nicht nur im medizinischen Bereich grundlegend verändert. Es gab vor allem im 20. Jahrhundert zahlreiche wissenschaftliche Durchbrüche und das Zeitalter des Pioniergeistes setzt sich immer weiter fort. Rasend schnell schreiten die Entwicklungen voran. Vieles läuft automatisiert ab und die Technik erobert immer mehr unseren Alltag. Die Generation, die in diese Entwicklung hineinwächst, bekommt von den Veränderungen kaum etwas mit. Wie selbstverständlich nutzen wir E-Mail und Gruppenchats, surfen im Netz, bestellen per Mausklick und zahlen unsere Rechnungen mit Online-Banking. Ein Leben ohne Internet ist für viele Menschen gar nicht mehr vorstellbar. Und es ist wahrscheinlich auch unmöglich. Zu sehr haben wir uns an den Komfort gewöhnt. Wir interagieren mit der künstlichen Intelligenz und bewegen uns souverän in einer digitalen Parallelwelt, in der sich viele Menschen mehr zu Hause fühlen als an jedem anderen Ort. Immer mehr Männer und Frauen zahlen so gut wie gar nicht mehr mit Bargeld, sondern erledigen ihre Geschäfte mit Karte. Im Supermarkt bringt die Kartenzahlung eine enorme Erleichterung für den Käufer und auch für das Personal an der Kasse. Alles geht schneller, einfacher und müheloser von der Hand. Doch das ist vielen Technikfreaks noch immer nicht genug. Der Supermarkt der Zukunft sieht anders aus. An manchen Orten gibt es bereits Bemühungen, den Kassenbereich auf eine angenehme Art zu lichten. Lange Schlangen an der Supermarktkasse gehören vielleicht schon bald der Vergangenheit an. Es kann gut sein, dass wir uns irgendwann gar nicht mehr vorstellen können, wie es damals war, an der Kasse zu warten und mit Karte zu bezahlen. Es gibt inzwischen schon rollende Kioske ohne Fahrer. Läden ohne Verkäufer sind rund um die Uhr geöffnet und in einigen topmodernen Supermärkten sucht man vergeblich nach einer Kasse. Renommierte Handelsketten wie Tegut, Rewe und Edeka testen bereits fleißig. Schon jetzt bestellen immer mehr Menschen auch ihre Lebensmittel im Internet. Supermärkte wie Netto bieten ein begrenztes Sortiment zum Bestellen. Nach ein paar Mausklicks kommen Zwölferkartons H-Milch, Konserven und Müsli-Packungen mit der Post direkt ins Haus. Doch auch im Supermarkt vor Ort könnte sich in Zukunft viel ändern. Vodafone und Rewe preschen voran. Sie überprüfen die Effizienz selbstfahrender Kioske. Im Gewerbecampus Carlswerk in Köln versorgt das fahrer- und verkäuferlose Mobil Menschen mit Getränken, Süßigkeiten und kleinen Snacks. Das Fahrzeug ist mit einer speziellen Technik ausgestattet. Winkt ein Passant, dann unterbricht das Mobil seine Fahrt. Der Kunde kauft ein und bezahlt kontaktlos.
Die Revolution: Supermarkt ohne Kasse
Ebenfalls in Köln befindet sich ein Testsupermarkt von Rewe. „Pick & Go“ ist eine kleine Filiale, in der sich der Kunde beim Betreten des Ladens mit einer App eincheckt. Der Supermarkt der Zukunft funktioniert ohne Kasse. Der Kunde packt die gewünschten Sachen in seine Tasche und verlässt das Geschäft wieder, ohne zu zahlen. Im Laden sind Computer, Sensoren und Kameras installiert. Diese registrieren genau, was der Kunde mitgenommen hat und erstellen dementsprechend ihre Rechnung. Das Abbuchen des Geldes erfolgt automatisch. Das Konzept sieht aber auch vor, dass Kunden auf Wunsch ganz normal einkaufen können. Bislang ist in der Filiale noch eine zusätzliche Kasse vorhanden. Hochautomatisiert ist auch der Tiny-Store der Handelskette Edeka. Der größte Lebensmittelhändler Deutschlands testet seine neue Idee am Bahnhof in Renningen. In dem Laden gibt es kein Verkaufspersonal und er ist wie der Online-Handel Tag und Nacht geöffnet. Das System funktioniert hier etwas anders als im „Pick & Go“ von Rewe. Der Kunde bestellt per Touchscreens oder mit der App bestimmte Produkte. Nach der Bestellung kümmert sich ein Greifroboter um die Zusammenstellung des Warenpakets. Er bedient sich aus zwei großen Lagereinheiten, die sich hinter dem Verkaufsraum befinden und transportiert diese zum Abholschalter. Dort nimmt der Kunde seine Bestellung entgegen. Ein bisschen kommt uns diese Methode bekannt vor, denn automatische Snack- und Eisautomaten gibt es schon sehr lange. Auch hier wählt der Kunde ein bestimmtes Produkt per Knopfdruck, zahlt und erhält dann die Ware. Allerdings stehen im Tiny-Store von Edeka rund 800 Produkte zur Auswahl. Das Sortiment ist also wesentlich umfangreicher. Somit lassen sich auch Wocheneinkäufe schnell, unkompliziert und vor allem zeitunabhängig erledigen. Die Bezahlung erfolgt online mit der App oder, wie bereits seit Jahren erprobt, mit der Karte. Auch einige Minimärkte von Tegut funktionieren ohne Verkaufspersonal. Diese befinden sich in der Umgebung von Fulda. Der Kunde installiert eine App und öffnet damit die Türe des Ladens „Teo“. Er nimmt die gewünschten Produkte aus dem Regal und scannt diese ein. Anschließend zahlt er bargeldlos per App oder mit der Karte. Erste High-Tech-Shops zur Erprobung unterhält auch die Schwarz-Gruppe, und zwar in Heilbronn. Zu dieser Gruppe gehören Kaufland und Lidl. Nach neuen Wegen zu suchen, ist für die Supermärkte existenzsichernd. Vielen Kunden missfällt das lange Warten an der Kasse. Außerdem hat sich ein Großteil der Menschen an die unbegrenzten Öffnungszeiten des Internets gewöhnt. Der Onlinehandel mit Lebensmitteln boomt deshalb und die herkömmlichen Supermärkte haben das Nachsehen – und das rund 100 Jahre nach der Einführung des Selbstbedienungskonzepts. Im Jahr 1915 gab es schon einmal eine Revolution im Lebensmittelhandel. Damals ließ der US-amerikanische Unternehmer Clarence Saunders das Selbstbedienungskonzept patentieren und legte damit den Grundstein für den modernen Supermarkt. Sein Piggly-Wiggly-Store in Memphis im US-Bundesstaat Tennessee war der erste SB-Markt der Welt. Bis dato kauften die Menschen in Tante-Emma-Läden ein. Die Ware selbst aus den Regalen zu nehmen, war bislang nicht üblich. Urhebender Autor: Redaktion Futura
Marlene ist seit 25 Jahren Fotografin und Künstlerin. Ihre Leidenschaft für Sprachen und interkulturelle Kommunikation entwickelte sie durch internationale fotojournalistische Arbeiten. Heute nutzt sie ihre weitreichende Erfahrung auch als Korrekturleserin und übersetzt journalistische Artikel vom Französischen ins Deutsche. Marlene stellt sicher, dass jeder Text seine Authentizität bewahrt und an die sprachlichen sowie kulturellen Besonderheiten des deutschsprachigen Publikums angepasst wird.